Was brauche ich für den Führerausweis?

Fahrlehrer Zug Marc Krähenbühl

Folgende Dinge benötigst Du für den Führerausweis:

  1. Nothelferkurs
  2. Antragsgesuch
  3. Theorieprüfung und Lernfahrausweis
  4. Verkehrskunde Unterricht (VKU) und praktischer Fahrunterricht
  5. Praktische Führerprüfung
  6. Führerausweis auf Probe
  7. Unbefristeter Führerausweis

1. Nothelferkurs

Als erstes musst Du einen Nothelferkurs besuchen, wo Du lernst, wie Du erste Hilfe leisten kannst. Du erhältst dann einen Nothelferausweis. Dieser ist 6 Jahre gültig. Nach Ablauf des Nothelferausweises muss der Nothelferkurs aber nur wiederholt werden, wenn innerhalb dieser 6 Jahre die Führerprüfung nicht, oder nicht erfolgreich absolviert wurde. Wenn Du nach 6 Jahren einmal Nothilfe Instruktor werden möchtest, dann müsstet Du den Nothelferkurs auch zuerst wiederholen, bevor Du diese Ausbildung antreten könntest (ausser, es ist noch nicht 6 Jahre her, seit Du den Nothelferkurs gemacht hast). Den Nothelferkurs kannst Du zum Beispiel bei der Verkehrsschule Zug absolvieren. Mehr Informationen findest Du unter folgendem Link: Nothelferkurs – Für den Notfall gewappnet und richtig reagieren (verkehrsschule.ch)

2. Antragsgesuch

Danach kannst Du beim Strassenverkehrsamt ein Gesuch für einen Lernfahrausweis stellen. Du erhältst einen Fragebogen, den Du wahrheitsgetreu ausfüllen musst. Ebenso musst Du ein aktuelles Passfoto von Dir einreichen. Ausserdem wird ein Sehtest verlangt. Gegebenenfalls musst Du zum Führen eines Autos eine Brille oder Kontaktlinsen tragen.

Wenn Du zum ersten Mal ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises einreichst, musst Du mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich zur Einwohnerkontrolle Deiner Wohnsitzgemeinde, oder zum Strassenverkehrsamt gehen. Bist Du Schweizer Staatsbürger oder Schweizer Staatsbürgerin, so musst Du den Reisepass oder die Identitätskarte mitbringen. Bist Du ein ausländischer Staatsbürger oder eine ausländische Staatsbürgerin, so musst Du die Aufenthaltsbewilligung mitbringen (für die erste Einreichung im Original vorlegen). 

Wenn Du bereits im Besitz eines Führerausweises bist und eine weitere Kategorie erwerben möchtest, kannst Du das ausgefüllte und unterschriebene Lernfahrgesuch per Post zustellen und musst nicht mehr persönlich vorbeigehen. Jedes Gesuch benötigt zwingend ein neues farbiges Passfoto. Der Sehtest muss durch einen anerkannten Optiker oder Augenarzt in der Schweiz ebenfalls ausgefüllt werden. Der letzte im Strassenverkehrsamt Zug eingereichte Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein. 

Der Sehtest wird direkt auf dem Formular durch einen Optiker oder Augenarzt (Aufstellung Optiker und Augenärzte im Kanton Zug) ausgefüllt und ist 24 Monate gültig. Wird nach Ablauf der 24 Monate ein weiteres Lernfahrgesuch eingereicht, muss der Sehtest erneut durchgeführt werden.

3. Theorieprüfung und Lernfahrausweis

Wenn von Seiten des Strassenverkehrsamtes alles in Ordnung ist, kannst Du einen Termin für die Theorieprüfung vereinbaren. Nun kannst Du für die Theorieprüfung lernen. Dazu gibt es Bücher in der Buchhandlung und auch eine App, die Du herunterladen kannst. Du kannst Dich also selbstständig auf die Theorieprüfung vorbereiten. In der Schweiz ist dazu kein Kurs obligatorisch. Möchtest Du dennoch Unterstützung, so helfe ich Dir gerne.

Wenn Du die Theorieprüfung bestanden hast, erhältst Du vom Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis. Dieser ist 2 Jahre gültig und für die Kategorie B nicht verlängerbar oder unterbrechbar. Wird während dieser Zeit die Fahrausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen, so muss ein neuer Lernfahrausweis beantragt werden. Hierzu ist auch eine erneute Theorieprüfung erforderlich.

4. Verkehrskunde Unterricht (VKU) und praktischer Fahrunterricht

Nun kannst Du mit dem praktischen Fahrunterricht beginnen und Dich somit auf die praktische Führerprüfung vorbereiten. Während dieser Zeit musst Du den obligatorischen Verkehrskunde Unterricht (VKU) besuchen. Dort lernst Du, wie man anspruchsvolle Situationen im Strassenverkehr meistern kann und Gefahren vermeiden. Es empfiehlt sich, den Verkehrskunde Unterricht möglichst am Anfang der praktischen Fahrausbildung zu besuchen, damit wir das Gelernte dann in die Praxis umsetzen können und üben.

VKU Anbieter gibt es mehrere im Kanton Zug. Einer davon ist die Verkehrsschule Zug. Mehr Informationen dazu findest Du unter folgendem Link: Verkehrskundekurs VKU Zug – Verkehrsschule Zug

5. Praktische Führerprüfung

Wenn die praktische Fahrausbildung abgeschlossen ist und Du alles kannst, was man können muss, um als Autofahrer oder Autofahrerin am Strassenverkehr teilzunehmen, dann kannst Du zur praktischen Führerprüfung antreten. Diese geht vom Strassenverkehrsamt Zug aus, von wo Du mit einem Experten, oder einer Expertin etwa 50 Minuten fährst. Die Prüfung beinhaltet einen fahrdynamischen Teil, wo Du auf der Strasse fahren musst (auch ein Stück fahren auf der Autobahn gehört dazu) und einem Manöverteil. Zu den Manövern gehören parkieren, rückwärtsfahren, wenden, Notbremsung und Sichern des Fahrzeugs in Steigung und Gefälle. Es werden nicht alle Manöver an der Prüfung vorkommen. Es sind häufig zwei bis drei Manöver, die der Experte oder die Expertin auswählt.

6. Führerausweis auf Probe

Nach bestandener praktischer Führerprüfung erhältst Du für 3 Jahre den Führerausweis auf Probe. Innerhalb des ersten Jahres musst Du den sogenannten WAB-Kurs absolvieren. Dort geht es um Fahrzeugbeherrschung in kritischen Situationen. Dazu gibt es auch verschiedene Anbieter in der ganzen Schweiz. Einer davon ist der TCS. Mehr Informationen dazu findest Du unter folgendem Link: WAB-Kurs beim TCS

7. Unbefristeter Führerausweis

Wenn Du den WAB-Kurs absolviert hast und die Probezeit bestanden hast, erhältst Du nach 3 Jahren Deinen unbefristeten Führerausweis.

Fahrlehrer Zug Marc Krähenbühl